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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 1. Februar 2026

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die öffentlich zugängliche Website bestmed.app sowie die zugehörige Web-Anwendung von Vladimir Dorn – BestMed360 mit Sitz in Berlin.

Vladimir Dorn – BestMed360 ist als Anbieter einer digitalen Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) verpflichtet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise konform mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA).

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.

Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit

Vladimir Dorn – BestMed360 ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Barrierefreiheit der Website und der Web-Anwendung sicherzustellen:

  • Semantische HTML-Struktur mit korrekten Überschriftenhierarchien und Landmark-Regionen (Header, Navigation, Main, Footer)
  • Vollständige Tastaturnavigation aller interaktiven Elemente mit sichtbaren Fokusindikatoren
  • ARIA-Attribute für komplexe interaktive Komponenten (Registerkarten, Akkordeon-Bereiche)
  • Farbkontraste gemäß WCAG 2.1 AA (mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text)
  • Unterstützung der Nutzereinstellung prefers-reduced-motion zur Deaktivierung aller Animationen und Übergänge
  • Alternative Texte für informative Bilder; rein dekorative Elemente sind als solche gekennzeichnet
  • Sprachauszeichnung der Seite (lang="de") und Textrichtung (dir="ltr")
  • Skip-Navigation-Link zum direkten Sprung zum Hauptinhalt
  • Regelmäßige interne Prüfung anhand der WCAG-2.1-Erfolgskriterien

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Einzelne ältere PDF-Dateien (z. B. Vertragsvorlagen) sind möglicherweise nicht vollständig strukturiert und daher nicht uneingeschränkt mit Screenreadern nutzbar. Wir stellen diese Dokumente schrittweise auf barrierefreie Formate um.
  • Dashboard-Visualisierungen: Einige Diagramme und Datenvisualisierungen im eingeloggten Bereich der Anwendung verfügen noch nicht über vollständige Textalternativen für Screenreader. Wir arbeiten an der Ergänzung beschreibender Texte und tabellarischer Alternativen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 1. Februar 2026 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung durch Vladimir Dorn – BestMed360 anhand der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Die Erklärung wurde zuletzt am 1. Februar 2026 überprüft.

Feedback und Kontakt

Haben Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website oder möchten Sie uns auf Barrieren hinweisen? Benötigen Sie Informationen in einem barrierefreien Format? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung:

Vladimir Dorn – BestMed360

Kurfürstendamm 106, 10711 Berlin

E-Mail: info@bestmed360.com

Telefon: +49 30 89130400

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns innerhalb von zwei Wochen bei Ihnen melden. Sollte die Behebung einer Barriere mehr Zeit in Anspruch nehmen, informieren wir Sie über den voraussichtlichen Zeitrahmen.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme mit uns keine zufriedenstellende Lösung erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Betroffenen und Unternehmen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53, 10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527-2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für Produkte und Dienstleistungen obliegt der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.